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Unsere AGB - Kamu-Parts Autoteile, Zubehör & Tuning

Unsere AGB

1. Präambel

1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
2.3 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

3. Preise

3.1 Die genannten Preise enthalten zur Zeit 20% Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro

4. Zahlung

4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend vor der Lieferung.
4.2 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

5. Eigentumsrecht

5.1 Die gelieferten Ersatzteile und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Firma KAMU KFZ Werkstatt KG.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
5.3 Bei Warenrücknahme ist die Firma KAMU KFZ Werkstatt KG berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

6. Kostenvoranschlag

6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
6.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gut geschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

7. Mahn- und Inkassospesen

7.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro Mahnschreiben, einen Betrag von € 10,- zu bezahlen.

8. Gewährleistung, Garantie und Haftung

8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.
8.3 Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
8.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
8.5 Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Garantie bei Produkten, die von Dritter Seite (Großhändler) bezogen worden sind und bei Schadhaftigkeit wieder ausgebaut und neuerlich der Dritten Seite zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine Überprüfung zugeführt zu werden. Tritt dieser Fall ein, so ist die Firma KAMU KFZ Werkstatt KG schad- und klaglos zu halten und haftet nicht für etwaig entstehende Kosten, welche von Dritter Seite (Großhändler und Kunde) in Rechnung gestellt werden.
Auch Kunden sind nicht berechtigt, anfallende Kosten gegenüber der Firma KAMU-PARTS in Rechnung zu stellen.
8.6 Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft, muss der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen, sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt wird.

9. Fernabsatzgeschäft

9.1 „Fernabsatz“ ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Verbraucher Geschäft handelt.
9.2 Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten bestätigt hat.
9.3 Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Ist der Auftragnehmer seinen Informationspflichten nach Punkt 9.2 nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate.
9.4. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden.
9.5 Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

10. Vertragsrücktritt

10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie beispielsweise bei Konkurseröffnung gegenüber dem Auftraggeber oder bei Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.3 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
10.4 Bei der Bestellung einer Sonderanfertigung eines Produkts bzw. eines Einzelstückes sowie einer Einzelanfertigung haftet die Firma KAMU KFZ Werkstatt KG nicht.
Dies gilt insbesondere wenn das Produkt durch Dritte schadhaft ausgeliefert wurde und auch für den Fall dass das Produkt durch die Firma KAMU KFZ Werkstatt KG wiederbeschafft werden kann. Aus diesem Grund kann im Fall des Falles die Firma KAMU KFZ Werkstatt KG vom abgeschlossenen Vertag mit sofortige Wirkung zurücktreten. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für den Vertrieb im Zusammenhang mit dem Webshop insbesondere für ein angebotene Sonderanfertigung eines Produkts bzw. ein Einzelstück sowie für eine Einzelanfertigung.
10.5 Der Punkt 10 gilt nicht für Fernabsatzgeschäfte.

11. Aufrechnung

11.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.

12. Höhere Gewalt

12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse gelten befreiend für den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung
entstehen.

13.Datenschutz und Adressänderung

13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

14.Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Die Vertragsparteien vereinbaren für Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit der für das Bundesland Wien jeweils sachlich zuständigen Gerichte. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist daher, je nachdem ob die Klage gegen eine im Firmenbuch eingetragene Unternehmerin / einen im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer gerichtet ist und ob für diese Streitigkeiten gerichtliche Eigenzuständigkeiten oder Wertzuständigkeiten gelten, im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht Innere Stadt Wien oder das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und im Gerichtshofverfahren das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien oder das Handelsgericht Wien zuständig.
14.2 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht, anzuwenden.
14.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.